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Was man zur Berufsunfähigkeit wissen muss

Wenn ein Arbeitnehmer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann spricht man von einer Berufsunfähigkeit. Diese dauernde Beeinträchtigung im Berufsleben muss vom Arzt schriftlich bestätigt werden.

Die Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit

Von der Berufsunfähigkeit unterscheidet sich die Erwerbsunfähigkeit in grundlegenden Bereichen. Eine Erwerbsunfähigkeit tritt dann ein, wenn ein Arbeiter auch in keinem anderen Beruf mehr arbeiten kann. Wenn beispielsweise ein Dachdecker nicht mehr seinen erlernten Beruf wegen körperlicher Beschwerden ausüben kann ist er zwar berufsunfähig, er ist aber beispielsweise in der Lage als Kaufmann im Büro zu arbeiten. Dadurch ist er erwerbsfähig.

Um trotzdem finanzielle Unterstützung zu erhalten kann man sich mit einer Berufs- oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung absichern. Mehr Informationen zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung kann man hier erhalten: www.berufsunfaehigkeitsversicherungvergleich24.de/arbeitsunfaehigkeitsversicherung

Ein entscheidender Aspekt bei dieser Beurteilung sind auch die möglichen Arbeitsstunden pro Tag. Ein Arbeiter der mehr als sechs Stunden arbeiten kann, gilt generell als erwerbsfähig.

Es ist allgemein bekannt, dass gerade schwer körperliche Berufe von der Berufsunfähigkeit betroffen sind. Durch die tägliche, schwere Belastung wie beispielsweise bei Maurern oder Schlachtern ist ihr Körper eher verbraucht und körperlich nicht mehr voll einsatzfähig. Beschwerden wie Bandscheibenvorfall oder Gelenkverschleiß machen die Arbeit unmöglich.

Ein anderes Problem ist die zunehmende psychische Belastung am Arbeitsplatz. Gerade Lehrer klagen über seelische Störungen die sie durch die Arbeit mit den Schülern haben. Hier ist es wesentlich schwerer eine Berufsunfähigkeit nachzuweisen da diese Erkrankung nicht so leicht ersichtlich ist.

Nicht auf den Staat alleine vertrauen

Der Staat hilft den Arbeitern durch entsprechende Leistungen nur wenig. Eine Berufsunfähigkeitsrente erhält generell nur noch die ältere Generation. Alle Arbeiter ab Jahrgang 1961 können lediglich auf eine Erwerbsminderungsrente hoffen.

Aber auch hier werden Unterschiede im Grad der Einsatzfähigkeit gemacht. Nur ein Arbeiter der weniger als drei Stunden arbeiten kann bekommt die volle Erwerbsminderungsrente. Die halbe Erwerbsminderungsrente erhalten solche Arbeiter die zwischen drei und sechs Stunden einsatzfähig sind. Alle anderen gehen völlig leer aus.

Aber selbst die volle Erwerbsminderungsrente ist minimal. Sie reicht in der Regel nicht um den gewohnten Lebensstandard in irgendeiner Art aufrecht zu erhalten. Es ist daher sinnvoll eine zusätzliche, private Berufsunfähigkeitsrente abzuschließen. Diese springt in der Regel ab einer Beeinträchtigung von 50 Prozent für den Versicherten ein und sichert ihm eine zusätzliche Rente.

Eine private Berufsunfähigkeitsrente kann je nach Bedarf als eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder als Zusatzklausel bei einer Risiko- oder Rentenversicherung mit abgeschlossen werden. Was man bei der Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten sollte, darüber kann man auf dieser Homepage mehr lesen.

Viele Versicherungen bieten ganz unterschiedliche Modelle an die sich an den Wünschen des Versicherten orientieren. Der Versicherte entscheidet bei Vertragsabschluss in welcher Höhe die Rente ausfallen soll. Danach richtet sich letztlich auch der Beitrag. Als Faustformel gilt, dass die monatliche Rente 75 Prozent des Netteinkommens betragen damit der Lebensstandard weitestgehend erhalten bleiben kann. Ein Versicherungsvergleich bieten hier einen guten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der einzelnen Versicherungen.

Die betriebliche Haftpflichtversicherung

Für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler gibt es erhebliche Haftungsrisiken, die im schlimmsten Falle existenzbedrohend sein können. Diese Risiken können völlig unterschiedlich geartet sein, denn ein Unternehmen mit vielen Mitarbeitern muss anders abgesichert werden, als ein Freiberufler.

Für Schäden haftbar zu machen

Für Selbständige und Freiberufler ist der Abschluß einer Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll. Diese Versicherung schützt vor den finanziellen Risiken, die durch einen Fehler des Selbständigen entstehen kann. Verursacht ein Selbständiger einen Schaden bei seinem Auftraggeber, dann kann der Auftraggeber den Verursacher für den Schaden haftbar machen. Da können schnell hohe Schadenssummen entstehen, weshalb man sich mit einer Berufshaftpflicht Versicherung finanziell absichern sollte. Über die Absicherungemöglichkeiten mit einer Berufshaftpflicht Versicherung kann man sich hier informieren.

Freiberufler sind teilweise verpflichtet sich abzusichern

Anwälte oder Steuerberater sind beispielsweise verpflichtet im Zuge Ihrer Tätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Da es bei diesen Berufen fast ausschließlich um mögliche Vermögensschäden geht, kann hier eine spezielle Vermögensschaden Haftpflicht abgeschlossen werden. So eine Vermögensschaden Haftpflichtversicherung ist im Grunde eine abgespeckte Variante der Berufshaftpflichtversicherung, da hier ausschließlich Vermögensschäden abgesichert werden.

Für viele Berufe gibt es dabei spezielle Versicherungspakete, die genau auf die Risiken des ausgeübten Berufes abgestimmt sind. Dabei sollte aber darauf geachtet werden, daß die eigene Tätigkeit nicht auch andere Tätigkeitsfelder umfasst, die von der Vermögensschaden Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt werden. Über die Vermögensschadenhaftpflicht und die Betriebshaftpflichtversicherung erhält man hier weitere Informationen.

Ganz neu ist eine so genannte Webshopbetreiber Betriebshaftpflicht. Diese Haftpflichtabsicherung ist speziell auf die Bedürfnisse von Webshop Betreibern zugeschnitten.  Gerade in der heutigen Zeit verändern sich die Gesetze in rasantem Tempo. Immer neue Datenschutzrichtlinien und Verbraucherschutzgesetze stellen für Webshopbetreiber ein großes Risiko dar. Denn neben den kostenpflichtigen Abmahnungen können auch hohe Strafen aus der nicht ordnungsgemäßen Verarbeitung von Daten der Kunden auf den Betreiber zukommen. Mite einer speziellen Betriebshaftpflicht lassen sich viele dieser finanziellen Risiken absichern.