Wenn ein Arbeitnehmer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann spricht man von einer Berufsunfähigkeit. Diese dauernde Beeinträchtigung im Berufsleben muss vom Arzt schriftlich bestätigt werden.
Die Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit
Von der Berufsunfähigkeit unterscheidet sich die Erwerbsunfähigkeit in grundlegenden Bereichen. Eine Erwerbsunfähigkeit tritt dann ein, wenn ein Arbeiter auch in keinem anderen Beruf mehr arbeiten kann. Wenn beispielsweise ein Dachdecker nicht mehr seinen erlernten Beruf wegen körperlicher Beschwerden ausüben kann ist er zwar berufsunfähig, er ist aber beispielsweise in der Lage als Kaufmann im Büro zu arbeiten. Dadurch ist er erwerbsfähig.
Um trotzdem finanzielle Unterstützung zu erhalten kann man sich mit einer Berufs- oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung absichern. Mehr Informationen zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung kann man hier erhalten: www.berufsunfaehigkeitsversicherungvergleich24.de/arbeitsunfaehigkeitsversicherung
Ein entscheidender Aspekt bei dieser Beurteilung sind auch die möglichen Arbeitsstunden pro Tag. Ein Arbeiter der mehr als sechs Stunden arbeiten kann, gilt generell als erwerbsfähig.
Ein anderes Problem ist die zunehmende psychische Belastung am Arbeitsplatz. Gerade Lehrer klagen über seelische Störungen die sie durch die Arbeit mit den Schülern haben. Hier ist es wesentlich schwerer eine Berufsunfähigkeit nachzuweisen da diese Erkrankung nicht so leicht ersichtlich ist.
Nicht auf den Staat alleine vertrauen
Der Staat hilft den Arbeitern durch entsprechende Leistungen nur wenig. Eine Berufsunfähigkeitsrente erhält generell nur noch die ältere Generation. Alle Arbeiter ab Jahrgang 1961 können lediglich auf eine Erwerbsminderungsrente hoffen.
Aber selbst die volle Erwerbsminderungsrente ist minimal. Sie reicht in der Regel nicht um den gewohnten Lebensstandard in irgendeiner Art aufrecht zu erhalten. Es ist daher sinnvoll eine zusätzliche, private Berufsunfähigkeitsrente abzuschließen. Diese springt in der Regel ab einer Beeinträchtigung von 50 Prozent für den Versicherten ein und sichert ihm eine zusätzliche Rente.
Eine private Berufsunfähigkeitsrente kann je nach Bedarf als eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder als Zusatzklausel bei einer Risiko- oder Rentenversicherung mit abgeschlossen werden. Was man bei der Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten sollte, darüber kann man auf dieser Homepage mehr lesen.
Viele Versicherungen bieten ganz unterschiedliche Modelle an die sich an den Wünschen des Versicherten orientieren. Der Versicherte entscheidet bei Vertragsabschluss in welcher Höhe die Rente ausfallen soll. Danach richtet sich letztlich auch der Beitrag. Als Faustformel gilt, dass die monatliche Rente 75 Prozent des Netteinkommens betragen damit der Lebensstandard weitestgehend erhalten bleiben kann. Ein Versicherungsvergleich bieten hier einen guten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der einzelnen Versicherungen.